vielen dank für den link! |  |
habe meine einleitungs-seite vom tutorial entsprechend angepasst.
mein tutorial selbst hat mit dem "Gesetz zur Regelung des Urheberrechts in der Informationsgesellschaft" nicht direkt zu tun, da es halt nur eine anleitung ist, die benötigte software biete ich ja nicht (mehr) an!
Zitat: ...wer gewerblich oder privat, entgeltlich oder kostenlos "Musik, Filme oder Computerspiele im Internet zum Download anbietet und verbreitet, ohne hierzu berechtigt zu sein, macht sich strafbar".
biete sowas nicht an...
Zitat: Das Knacken oder Umgehen von Kopierschutz-Maßnahmen wird mit Geldstrafe oder Haft geahndet, wenn es "nicht schließlich zum eigenen Gebrauch des Täters" oder des engsten Familien- und Freundeskreises dient.
"tatbestand" bleibt eigentlich wie vorher...
Zitat: Auch dürfen Programme oder Geräte, die einen Kopierschutzmechanismus umgehen können, laut Gesetz nicht mehr verkauft werden.
mache ich auch nicht!
den genauen wortlaut des geänderten urhebergesetzes vom 12. sept. 2003 gibt es als pdf hier.
einen langen und interessanten artikel zu diesem thema war in der computerbild 16/2003 zu lesen.
hier ein paar auszüge:
Darf ich Kopien geschützter Medien behalten, die ich bereits gemacht habe?
Ja - "Das Gestetz hat keine Wirkung für in der Vergangenheit abgeschlossene Sachverhalte.
Darf ich von meinen alten Kopien weitere Privatkopien für Familie oder enge Freunde machen?
Ja. Das ist erlaubt. Aber nur dann, wenn die Kopie keinen Kopierschutz mehr enthält, den man
umgehen müsste. Das bedeudet: Hat man bereits in der Vergangenhcit einen Kopierschutzknacker eingesetzt
der den Schutz entfernt hat, darf man von der Kopie weiter legale private Kopien machen.
Darf ich meine Kopierprogramme und Kopierschutzkiller behalten?
Ja. Die Benutzung ist aber verboten. Wenn man man sie trotzdem benutzt um eine Kopie für den privaten Gebrauch anzufertigen, macht man sich nicht strafbar. Eine Zivilklage der Rechteinhaber ist aber möglich!
weiterhin wird gezeigt, was alles noch erlaubt ist:
- das analoge kopieren einer musik-cd (1. mit einem cd-recorder / 2. vom cd-spieler auf den pc / 3. vom pc-laufwerk mit analoger wiedergabe)
- das analoge kopieren einer video-dvd auf eine dvd oder vhs
- das analoge kopieren einer dvd auf den pc (analog-eingang pc)
fazit: das knacken oder umgehen eines kopierschutzes ist zwar verboten, aber nicht strafbar. es drohen aber schadenersatzanforderungen der rechte-inhaber.
-> bis auf die änderung der einleitungsseite der tutorial-seite (besten dank Andilisk für den hinweis ), bleibt alles so wie es ist. das dvd2cd-tutorial bleibt also bestandteil der seite!
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